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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
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Bezahlbarer Wohnraum: Anmeldung von Bauvorhaben ab sofort möglich
Jede neu geschaffene Sozialwohnung leistet einen wichtigen Beitrag, um Menschen mit geringem Einkommen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Investoren, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kommunen sowie private Bauherren können ab sofort neue Vorhaben für den sozialen Mietwohnungsbau im Rahmen der hessischen Wohnraumförderung anmelden.
Bezahlbarer Wohnraum wird auch in vielen Städten und Gemeinden des Landkreises dringend benötigt. Mit der sozialen Wohnraumförderung unterstützt das Land Hessen den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Voraussetzung für eine Förderung ist die frühzeitige Anmeldung der geplanten Vorhaben bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises. Diese berät zu den Fördermöglichkeiten, den Voraussetzungen und dem weiteren Antragsverfahren und begleitet Vorhabenträger von der ersten Projektidee bis zur Antragstellung.
Damit geplante Bauvorhaben in das Förderprogramm aufgenommen werden können, ist zunächst eine Anmeldung über die zuständige Wohnraumförderstelle erforderlich. Für das Programmjahr 2026 müssen die Vorhaben fristgerecht bis zum 21. August oder 20. November angemeldet werden. Die Wohnraumförderstelle empfiehlt deshalb allen Interessierten, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und ihre Planungen vorzustellen.
Interessierte Vorhabenträger können sich für eine individuelle Beratung an die Wohnraumförderstelle des Landkreises im Fachbereich Wirtschaftsförderung wenden. Die Mitarbeitenden stehen für Fragen rund um die soziale Mietwohnraumförderung und das Anmeldeverfahren gerne unter der Telefonnummer 05681/775-8012 zur Verfügung.
