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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
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- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Restplätze für Kurzentschlossene im Jugendcamp Dahme an der Ostsee
Für Kurzentschlossene bietet sich jetzt noch die Gelegenheit, an den beliebten Jugendfreizeiten in den Sommerferien teilzunehmen:
Aktuell gibt es noch jeweils rund 10 freie Plätze in der zweiten Freizeit vom 10.07. – 22.07.2026 und in der dritten Freizeit vom 23.07. – 04.08.2026.
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche von 11 bis 15 Jahren. Die Kosten betragen 478,00 EUR pro Person. Im Reisepreis enthalten ist Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Kosten für Hin- und Rückreise mit einem Reisebus, Fahrt und Eintritt in den Hansa-Park, ein Camp-T-Shirt, Programmgestaltung sowie Betreuung während der Fahrt und des Aufenthaltes. Für die Freizeiten kann ein Zuschuss beim Fachbereich 51 Jugend und Familie beantragt werden.
Das Buchungsformular steht unter www.freizeit-schwalm-eder.de zur Verfügung. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann das Anmeldeformular in den Räumlichkeiten des Eigenbetriebes Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises in der Parkstraße 6 in Homberg/Efze ausfüllen. Telefonischer Kontakt: 05681 – 775 4602.
