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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
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Schießwarnung der Bundeswehr 07/2026
An den aufgeführten Tagen wird auf dem Standortübungsplatz SCHWARZENBORN geschossen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
01.07.2026 07:00 – 24:00 Uhr
02.07.2026 00:00 – 24:00 Uhr
03.07.2026 00:00 – 12:00 Uhr
06.07.2026 07:00 – 16:30 Uhr
07.07.2026 00:00 – 24:00 Uhr
09.07.2026 00:00 – 16:30 Uhr
10.07.2026 07:00 – 12:00 Uhr
13.07.2026 07:00 – 16:30 Uhr
14.07.2026 07:00 – 16:30 Uhr
15.07.2026 07:00 – 16:30 Uhr
16.07.2026 07:00 – 16:30 Uhr
17.07.2026 07:00 – 12:00 Uhr
- Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch aufgezogene rote Flaggen und bei Nacht durch an den Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt.Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen.
Bei Lasereinsatz werden zusätzlich gelbe Warnschilder an den Schranken angebracht.
Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des Standort-übungsplatzes ohne Genehmigung des StOÄ/StOFw SCHWARZENBORN verboten. - Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht! Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
- Das unbefugte Betreten und Befahren des Standortübungsplatzes sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt!
VORSICHT! BLINDGÄNGER! ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORTÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrposten des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten.
