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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
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- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
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Sportlerehrung des Kreises
Auch im Jahr 2026 wird der Schwalm-Eder-Kreis aktive Sportler und Ehrenamtliche für herausragende Leistungen auszeichnen.
Wie Landrat Winfried Becker gegenüber der Presse mitteilt, können die Sportvereine und Sportkreise bis zum 26. Juni 2026 Anträge für eine Auszeichnung mit der Sportehrenurkunde des Kreises einreichen.
Aktive Sportlerinnen und Sportler (Einzelpersonen und Mannschaften) erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen, wenn sie im Jahr 2025 in einer olympischen Disziplin den Hessenmeistertitel errungen haben oder die Meisterschaft in einem länderübergreifen-den Wettbewerb (z. B. südwestdeutsche Meisterschaften) gewannen, oder einen der Plätze 1. bis 3. bei deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften belegten.
Wer bereits für eine dieser Leistungen durch den Kreis geehrt wurde, kann nur dann erneut ausgezeichnet werden, wenn im Jahr 2025 ein höherer Rang erreicht wurde.
Ehrenamtlich in den Sportvereinen Tätige erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen des Kreises, wenn sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 25 Jahren als Vorstandsmitglied in einem Sportverein, einem der Sportverbände oder dem Landessportbund oder als Übungsleiter tätig sind.
Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung Homberg unter der Tel.-Nr.05681/775–4060 oder unter der E-Mail-Adresse sport@schwalm-eder-kreis.de ange-fordert werden.
Den Anträgen ist ein Beleg für die Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen (Urkunde o.ä.) beizufügen.
Für weitere Auskünfte und Beratung steht der Sportbeauftragte des Kreises, Jörg-Thomas Görl, unter derselben Rufnummer zur Verfügung.
