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Mehr Fläche für den Grenzebach
Nach dem Motto "Fließgewässer brauchen Raum" benötigt der Grenzebach zumindest in Teilabschnitten mehr Gewässerrandstreifen und Aueflächen zur freien Entwicklung und als natürlichen Hochwasserschutz.
Ihre Mithilfe wird benötigt.
Wenn Sie Grundstückseigentümer im Gebiet der Kommunen Schwalmstadt, Frielendorf oder Neukirchen sind, können Sie die Renaturierung des Grenzebachs unterstützen, indem Sie notwendige Fläche zur Verfügung stellen.
Durch menschliche Einflüsse, wie Begradigungen und massiven Gewässerverbau haben nahezu alle Fließgewässer in der Vergangenheit negative Veränderungen erfahren müssen. Diese Eingriffe haben die Funktionsfähigkeit dieser sensiblen Ökosysteme erheblich beeinträchtigt. Zum Beispiel führen die menschlichen Eingriffe nicht nur zu schwindenden Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen, sondern auch zur schnellen Absenkung von Grundwasser und damit zur mangelnden Pufferung in Dürrejahren sowie zu Hochwasserproblemen.
Zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll der Grenzebach im Auftrag der Kommunen Schwalmstadt, Frielendorf und Neukirchen renaturiert werden. Dafür wurden vorhandenen Defizite und umzusetzende Maßnahmen mit Vertreter*innen der Behörden und den Kommunen eruiert. Die Defizite bestehen in zahlreichen Wanderhindernissen für wassergebundene Lebewesen sowie in Abschnitten Strukturarmut und fehlenden Gewässerrandstreifen. Im zweiten Schritt wurde ein Planungsbüro beauftragt, um Vorschläge für die Renaturierung des Grenzebachs zu erarbeiten. Diese wurden den betroffenen Anlieger in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Nähere Informationen finden Sie auf den Homepages der Kommunen.
Im Dezember 2000 ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft getreten und formuliert als eines ihrer Ziele die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Kommunen Schwalmstadt, Frielendorf und Neukirchen sind für die Unterhaltung des Grenzebachs und damit für die Umsetzung der (WRRL) verantwortlich. Die anfallenden Kosten für die Renaturierung werden bis zu 100 % vom Land Hessen übernommen. Zusätzlich unterstützt die Hessische Landgesellschaft als Dienstleister im Rahmen des Landesprogramms „100 Wilde Bäche für Hessen“ die teilnehmenden Kommunen bei der Umsetzung.
Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an!
Für die Flächenbereitstellung wenden Sie sich bitte an:
- Hessische Landgesellschaft: Frau Zado,
Tel.: 0641 93216-397, E-Mail: meline.zado@hlg.org
Für Fragen und Anmerkungen zur Renaturierung wenden Sie sich bitte an:
- Hessische Landgesellschaft: Herr Fritz,
Tel.: 0641 93216-225, E-Mail: andre.fritz@hlg.org
- Stadt Schwalmstadt: Herr Biskamp,
Tel.: 06691 207-174, E-Mail: t.biskamp@schwalmstadt.de
- Gemeinde Frielendorf: Herr Eberhardt,
Tel.: 05684 9999-29, E-Mail: ralf.eberhardt@frielendorf.de
- Stadt Neukirchen: Herr Jordan,
Tel.: 06694 80841, E-Mail: dennis.jordan@gvv-suedlicherknuell.de
Weitere Informationen finden Sie auf www.wildebaechehessen.de
