Amtliche Bekanntmachung: Brennholz-Bestellungen

Mit diesem Aufruf richten wir uns an alle BürgerInnen von Neukirchen, die Brennholz aus dem Stadtwald beziehen möchten. Wir bitten alle Interessenten k ü n f t i g alle Holzbestellungen über die Stadtverwaltung (Bauverwaltungsamt) bis zum 15.12.2026 vorzunehmen und nicht mehr über das Forstamt bzw. über den zuständigen Revierförster.

Dadurch ist gewährleistet, dass die Holzbestellungen bei der Stadtverwaltung
gesammelt und dann direkt an den zuständigen Revierförster weitergeleitet werden.

Es ist beabsichtigt, das anfallende Brennholz in Portionsgrößen von ca. 5 fm bereitzustellen. Es wird überwiegend Laubholz in verschiedenen stärken in den Holzarten Buche und Eiche sowie etwas Nadelholz anfallen. Die Bereitstellung wird im 1. Quartal 2027 erfolgen. Bei der Bestellung können Bemerkungen zum Bedarf angegeben werden. Die bereitgestellte Menge ist auf Grund der naturalen Situation limitiert. In geringem Umfang kann auch Kronenrestholz abgegeben werden, hierzu ist eine separate Interessenbekundung erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass mit der Bestellung ein gültiger Nachweis über die Motorsägenqualifikation einzureichen ist. Sollte dieser nicht vorliegen, so kann die Ware nur nach Abtransport aus dem Stadtwald von Ihnen bearbeitet werden.

Bei Laubholz wird der Verkaufspreis je nach Qualität 75,00 €/fm – 85,00 €/fm betragen, wobei Preisanpassungen in der Saison möglich sind.

Der erforderliche Bestellschein kann in der Stadtverwaltung (Bauverwaltung, Zimmer 43) abgeholt bzw. angefordert werden.

Wir bitten um Beachtung.

gez.

Knauff
Bürgermeister