- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Bauen
Frühling auf Sylt
Der Eigenbetrieb „Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises“ bietet in der Zeit vom 23.01. – 13.02.2027 eine dreiwöchige Reise an. Diese kann als offene Badekur anerkannt werden. Geschätzt wird die offene Badekur, weil sie Gesundheit und Urlaub auf angenehme Weise miteinander verbindet. Die Kosten für diese Reise betragen ab 931,35 € pro Person.
Darüber hinaus werden folgende Termine werden im Haus Schwalm-Eder zum ermäßigten Nebensaisonpreis angeboten:
14.02. – 20.02.2027 6 Nächte ab 266,10 € pro Person
21.02. – 28.02.2027 7 Nächte ab 310,45 € pro Person
04.03. – 11.03.2027 7 Nächte ab 310,45 € pro Person
Der Reisepreis beinhaltet die Übernachtung, Frühstücksbuffet mit Lunchpaket und warmes Abendessen sowie die Kurtaxe. Diese Reisen werden ausschließlich mit eigener Anreise angeboten.
Das Buchungsformular steht ab dem 10.11.2026, 08:00 Uhr im Internet unter www.freizeit-schwalm-eder.de zur Verfügung. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann die Anmeldeformulare in den Räumlichkeiten des Eigenbetriebes Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises in der Parkstraße 6 in Homberg/Efze ausfüllen. Telefonischer Kontakt: 05681 – 775 4602.
