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- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
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Bundeswarntag am 10. September 2026
Am 10. September 2026 heulen in ganz Deutschland ab 11 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des bundesweiten Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.
Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise „Cell-Broadcast“ oder die hessenWARN-App*, zum Einsatz kommen. Das Auslösen des Sirenensignals für den Probealarm erfolgt ab 11 Uhr – die Entwarnung ab 11.45 Uhr.
In Kommunen, in denen derzeit noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden kann, da die technische Umstellung der Sirenen noch nicht flächendeckend abgeschlossen ist, wird im Rahmen des Warntages ersatzweise einmalig das Signal „Feueralarm“ ausgelöst.
Warnung über Cell-Broadcast
Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger ein aktuelles Betriebssystem auf ihren Mobilfunkgeräten installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.
Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:
„Warnung der Bevölkerung“ Einminütiger auf- und abschwellender Heulton Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an. |
Entwarnung Einminütiger durchgängiger Dauerton Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben |
Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingestellt und können unter nachstehender Verlinkung eingesehen werden: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/bundesweiter-warntag_node.html
Wichtiges zur hessenWarn-App
* Das Land Hessen hat angekündigt, hessenWARN zum Ende des Jahres 2026 einzustellen. Künftig sollen Warnungen vor Gefahrenlagen über die bundesweite Warn-App NINA verbreitet werden.
Die beiden Apps stehen kostenlos zur Verfügung für:
• iPhone im App Store
• Android Phone im Google Play Store
