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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
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Stellenausschreibung "Ordnungspolizeibeamte/r (m/w/d)"
Die Kreisstadt Homberg (Efze) mit ca. 14.500 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ordnungspolizeibeamten (m/w/d)
für den Ordnungsbehördenbezirk Schwalm-Eder-Knüll. Der Ordnungsbehördenbezirk Schwalm-Eder-Knüll besteht derzeit aus den Kommunen Homberg (Efze), Neukirchen, Schwarzenborn, Frielendorf, Knüllwald, Oberaula und Ottrau. Sitz des Ordnungsbehördenbezirks ist die Gemeindeverwaltung in Knüllwald. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, die grundsätzlich teilbar sind.
Ihre Aufgaben:
- Überwachung des ruhenden- und fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsmessungen) mit wechselnden Einsatzzeiten (Schichtdienst)
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Örtliche Ermittlungen
- Gefahrgutüberwachung
- Interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen
Das bringen Sie mit:
- Vorrangig abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder in einem vergleichbaren Bürofachberuf, alternativ in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf,
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Ordnungspolizeibeamt*in gemäß § 99 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- sicheres Auftreten und gesundheitliche Eignung,
- starke Kommunikation- und Ausdrucksfähigkeit,
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit,
- Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbständiger Arbeitsweise, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft,
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und Wochenenddiensten,
- Fahrerlaubnis der Klasse B,
- Kenntnisse im Bereich der MS-Office Standardsoftware.
Das bieten wir Ihnen:
- eine Vergütung bis Entgeltgruppe 6 TVöD,
- ein vielfältiges und spannendes Aufgabenspektrum,
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team,
- Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge,
- Sonderzahlungen nach dem TVöD für Beschäftigte,
- attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote,
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit flexibel zu arbeiten,
- Fahrradleasing.
Neben den allgemeinen Vorteilen einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, wie
- Bezahlung nach dem TVÖD und
- 30 Urlaubstage im Jahr
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Twisk (05681/9957-50) zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum
04.10.2026
an den
Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze)
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
oder per E-Mail an bewerbung@homberg-efze.de
Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.
