- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Bauen
Tierschutz im Fokus: Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises führt umfassende Tiertransportkontrollen an der A 49 durch
Um die Einhaltung hoher Tierschutzstandards und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises gemeinsam mit dem regionalen Verkehrsdienst eine gezielte Kontrollaktion an der A 49 bei Gudensberg durchgeführt.
Im Zentrum der Maßnahmen stand die Überprüfung von Tiertransporten verschiedenster Größen – vom kleinen Hunde- und Pferdeanhänger bis hin zum großen Gliederzug.
Die behördliche Prüfung konzentrierte sich auf drei wesentliche Bereiche, die tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Vorgaben, den technischen Zustand der Fahr-zeuge sowie die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten.
Positive Bilanz beim Tierschutz
Besonders hervorzuheben ist das Ergebnis im Bereich des Tierwohls. Bei allen kontrollierten Transporten befanden sich die Tiere in einem guten Zustand. Es wurden keine gravierenden Mängel im Hinblick auf den Tierschutz festgestellt, was die verantwortungsbewusste Handhabung der Tiere in diesen Fällen unterstreicht.
Mängel bei Technik und Hygiene
Während die Tiere gut versorgt waren, zeigten sich bei den fünf angehaltenen Fahrzeugen und Gespannen Defizite in anderen Bereichen. Die Kontrollen deckten teilweise technische Mängel sowie Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten auf. Zudem wurde der hygienische Zustand einiger Fahrzeuge bemängelt.
So musste ein Fahrer aufgrund eines Reifenschadens die Fahrt unterbrechen und konnte diese erst nach einem Reifenwechsel fortsetzen. Ein weiterer Fahrer war nicht in der Lage die erforderlichen Dokumente vorzulegen. Ein Sattelzug fiel insbesondere durch mangelnde Hygiene auf, da das Fahrzeug nach dem Abladen von Schafen weder gereinigt noch desinfiziert worden war.
Strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Verstößen
Der schwerwiegendste Verstoß betraf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im Zusammenhang mit der Fahrerkarte. In diesem Fall hat die Polizei ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Zwei der kontrollierten Transporte konnten die Kontrollstelle hingegen ohne jegliche Beanstandung und nach kurzer Zeit wieder verlassen.
Das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises betont, dass solche Kontrollen essenziell sind, um die Sicherheit der Tiere und der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Standards konsequent einzufordern.
