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Dorfentwicklung
Dorfentwicklung
Förderlaufzeit von 2021 bis 2028
Die Stadt Neukirchen wurde im Jahr 2021 zusammen mit ihren Stadtteilen in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Das Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demographische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale zu mobilisieren.
Über anderthalb Jahre wurde unter breiter Bürgerbeteiligung ein Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) erarbeitet, das als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt Neukirchen und ihrer Stadtteile dient. Es ist zugleich Fördervoraussetzung für kommunale und private Vorhaben.
Das IKEK wurde von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) am 14.09.2023 abgenommen und von der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2023 beschlossen. Dies markiert den Beginn der Umsetzungsphase für die kommunalen und privaten Vorhaben.
Zur besseren Übersicht und Nachverfolgung des Dorfentwicklungsprozesses in Neukirchen wurde die Projekt-Website https://dorfentwicklung.neukirchen.de eingerichtet. Dort finden Sie alle aktuellen Informationen und Veranstaltungen rund um die Dorfentwicklung. Schauen Sie vorbei, um auf dem Laufenden zu bleiben!
Informationen zur privaten Antragstellung
Ein wichtiger Bestandteil des Förderprogramms ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der dörflichen Baukultur, die bei der Förderung von kommunalen und privaten Vorhaben berücksichtigt werden muss. Bis einschließlich 2028 läuft die Umsetzungsphase, in der private Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung gefördert werden können.
Privatpersonen haben die Möglichkeit ein städtebauliches Erstberatungsgespräch kostenfrei und unverbindlich in Anspruch zu nehmen. Das Beratungsbüro berät und unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer privaten Maßnahme und verfasst ein Beratungsprotokoll für die darauffolgende Antragstellung. Im weiteren Verlauf können Sie ein Architekturbüro Ihrer Wahl beauftragen, um Ihre Maßnahme umzusetzen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem beauftragen Beratungsbüro:
Frau M. Heger (Architektin)
06695 / 911 960
Die einzelnen Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen können Sie auf der Projektwebsite nachlesen.