Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der Stadtplanung und zielt darauf ab, die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens bzw. der Grundstücke in einer Gemeinde zu regeln. Dabei umfasst die Bauleitplanung im Wesentlichen zwei Instrumente: den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Bauleitpläne werden von den Gemeinden aufgestellt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch.

Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen erfolgt nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).

Die laufenden und abgeschlossenen Bauleitplanverfahren der Stadt Neukirchen können Sie hier auf der Internetseite ansehen.


Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Gemäß § 5 BauGB stellt der Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt dar.

Dargestellt werden insbesondere verschiedene Arten von Bauflächen, wie z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche oder gemischte Bauflächen und Freiflächen wie z. B. Grünflächen, Waldflächen oder Flächen für die Landwirtschaft.

Als vorbereitender Bauleitplan mit einem Maßstab 1:10000 ist der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf, womit er die Planung nur in den Grundzügen darstellt. Damit lässt er Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne).

Der Flächennutzungsplan und seine Änderungen werden von der Gemeinde festgestellt. Er ist nur für Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich, jedoch entfaltet er darüber hinaus keine Außenwirkung für die Allgemeinheit. Direkte Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen, können nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet werden.


Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist detaillierter als der Flächennutzungsplan und regelt als verbindlicher Bauleitplan die Art und Weise der baulichen Nutzungen für bestimmte Grundstücke oder Gebiete. Ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und darf denjenigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.

In der Regel werden die Planzeichnungen des Bebauungsplans im Maßstab 1:500 erstellt, während bei größeren Plangebieten auch Maßstäbe von 1:1000 bis 1:25000 verwendet werden können. Im Bebauungsplan wird beispielsweise festgelegt, welche Art von Bebauung (z. B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet) zulässig ist, welche Bauweise und -höhe erlaubt sind und wie die überbaubare Grundstücksfläche definiert ist. Oft enthalten Bebauungspläne auch Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung von baulichen Anlagen.

Bebauungspläne werden von den Gemeinden als Satzung beschlossen. Die textlichen Festzungen eines Bebauungsplanes sind damit rechtsverbindlich und müssen bei Bauvorhaben beachtet werden.

Laufende Bauleitplanverfahren

  • 16. FNPÄ Kirchwiesen Hauptschwenda

  • B-Plan Nr. 5 Kirchwiesen Hauptschwenda


Abgeschlossene Bauleitplanverfahren


Kartenviewer Bebauungspläne der Stadt Neukirchen

Kartenviewer Flächennutzungsplan der Stadt Neukirchen


HINWEIS

Die Planwerke auf den Seiten der Bauleitplanung dienen ausschließlich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte, einschließlich Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc., obliegen dem Magistrat der Stadt Neukirchen.