Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.neukirchen.de veröffentlichte Website der Stadt Neukirchen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst durchgeführten Bewertung im Zeitraum 01.08.2023 – 01.09.2023 vorgenommenen und am 01.04.2025 aktualisiert. Bewertung durch das vereinfachte Verfahren.


Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website neukirchen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HEund aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Beschreibung
    • PDF-Dokumente
    • Baupläne

  2. Maßnahmen
    Überarbeitung der PDF Dokumente

  3. Zeitplan
    2024-2026 

Barrierefreie Alternative

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit uns telefonisch, oder schriftlich zu kontaktieren, um die benötigten Informationen zu erhalten.


umgesetzte Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wurden bisher umgesetzt:

Einführung einer neuen Website zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Einführen einer Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellen von Alternativtexten zur Bildinhalten

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind in 2025 geplant:

Alternativen für PDFs und Baupläne


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2023 erstellt und zuletzt am 01.09.2023 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

01.09.2023  Aktualisierungen durch technisches Team, Dokumentation ausstehend

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Neukirchen:

Jörn Szypkowski
06694 / 808-50

Barrieren melden

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

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