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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.neukirchen.de veröffentlichte Website der Stadt Neukirchen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst durchgeführten Bewertung im Zeitraum 01.08.2023 – 01.09.2023 vorgenommenen und am 01.04.2025 aktualisiert. Bewertung durch das vereinfachte Verfahren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website neukirchen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HEund aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Beschreibung
- PDF-Dokumente
- Baupläne
- Maßnahmen
Überarbeitung der PDF Dokumente - Zeitplan
2024-2026
Barrierefreie Alternative
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit uns telefonisch, oder schriftlich zu kontaktieren, um die benötigten Informationen zu erhalten.
umgesetzte Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wurden bisher umgesetzt:
Einführung einer neuen Website zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Einführen einer Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellen von Alternativtexten zur Bildinhalten
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind in 2025 geplant:
Alternativen für PDFs und Baupläne
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2023 erstellt und zuletzt am 01.09.2023 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
01.09.2023 Aktualisierungen durch technisches Team, Dokumentation ausstehend
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Neukirchen:
Jörn Szypkowski
06694 / 808-50
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de