- Rathaus & Politik
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- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
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Zählerstanderfassung Wasserzähler
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der jährlichen Ablesung der Wasserzähler haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Zählerstände selbst abzulesen und uns zu übermitteln. Hierfür stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Online-Meldung über QR-Code:
Auf dem Informationsschreiben, das Ihnen zugestellt wurde, finden Sie einen QR-Code. Scannen Sie diesen mit einem internetfähigen Smartphone, um auf die entsprechende Internetseite zu gelangen. Dort tragen Sie das Ablesedatum sowie den von Ihnen selbst abgelesenen Zählerstand ein.Rücksendung der Ablesekarte:
Füllen Sie die dem Informationsschreiben angehängte Ablesekarte vollständig aus. Diese kann anschließend wie folgt übermittelt werden:- Ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.
- Direkt in den Rathausbriefkasten einwerfen.
Frist zur Datenübermittlung:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Ablesedaten bis zum 31.12.2024.Zeitraum der Online-Zählerstanderfassung:
Die Online-Meldung ist im Zeitraum vom 28.11.2024 bis zum 06.01.2025 verfügbar.Hinweis:
Sollten Sie bis zum genannten Datum keine Rückmeldung geben, wird der Verbrauch geschätzt.Mit dieser flexiblen Ablesemöglichkeit möchten wir Ihnen eine einfache und unkomplizierte Übermittlung Ihrer Wasserzählerstände ermöglichen.