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- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
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- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Spezielle Hinweise für - Stadt NeukirchenWelche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
-
die Startweise.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.