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Ehrungen für Lebensretter
Leistungsbeschreibung
Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Zur Würdigung vorbildlichen Verhaltens wurden die folgenden Auszeichnungen gestiftet:
- Hessische Rettungsmedaille
- Hessische Medaille für Zivilcourage
- Öffentliche Belobigung
Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er hierfür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet hat und hierbei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie oder ihn bestanden haben, kann sie oder er seit 2009 mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.
Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anregung sollte eine möglichst genaue Schilderung der Rettungstat und persönliche Angaben zu dem oder der Retterin beinhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Rettungstat sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage der erforderlichen Berichte entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung der Auszeichnung.
Bemerkungen
An wen muss ich mich wenden?
Eine Anregung zur Auszeichnung einer Rettungstat kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.