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- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
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- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
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Kinderfeuerwehr – Mitglied werden
Leistungsbeschreibung
Immer mehr Freiwillige Feuerwehren bieten neben der Jugendfeuerwehr, in der Kinder und Jugendliche von 10 - 17 Jahren Mitglied werden können, auch Kindergruppen an.
Diese oft auch Bambinifeuerwehr, Kinderfeuerwehr, Löschzwerge, Minifeuerwehr usw. genannten Gruppen nehmen Kinder zwischen 6 und 10 Jahren auf.
Die Feuerwehr und ihre Arbeit stehen hier noch nicht so sehr im Mittelpunkt. Es geht eher darum, altersgerecht zu spielen, zu basteln und zu lernen.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Kind in die Kinderfeuerwehr gehen will oder soll, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder auf deren Internetseiten oder Nachrichtenblättern oder auf der Internetseite Ihrer Feuerwehr.
Voraussetzungen
In Kinderfeuerwehren können Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren mitmachen. Mit 10 Jahren können sie in die Jugendfeuerwehr wechseln.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Kinder sind bei Gruppenstunden oder Veranstaltungen der Kinderfeuerwehr wie auch auf dem Hin- und Rückweg umfassend unfallversichert.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Gemeindefeuerwehr.
Freiwillige Feuerwehren und Jugendfeuerwehren gibt es übrigens auch in allen Städten mit Berufsfeuerwehr.