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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
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- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
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- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Damit stehen die Bürger*innen vor einer der wichtigsten politischen Entscheidungen seit der Gebietsreform in 1974 – sie entscheiden über den vorgeschlagenen Zusammenschluss der Orte und somit der Neugründung einer Kommune.
Diese Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt der formalen Einleitung des Vertreterbegehrens nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO bei den zeitgleichen Sitzungen der Kommunalparlamente am 14.12.2023.
Das Referendum soll zusammen mit der Europawahl – am Sonntag, den 09. Juni 2024 – erfolgen. Bis dahin verbleibt noch rd. 3/4 Jahr Zeit, um sich über das Thema zu informieren.
Um sich mit allen Faktoren vertraut zu machen, ist als erster Bestandteil einer breit angelegten Information eine Webseite erstellt worden.
Unter www.gemeinsameinfachstaerker.de finden Sie viele Fragen und Antworten rund um das Vertreterbegehren und den Zusammenschluss.
