Stadt Neukirchen schließt IKEK-Konzeptphase ab: Start in die Umsetzung für öffentliche und private Maßnahmen bis 2028

Die Stadt Neukirchen hat nach anderthalb Jahren intensiver Bearbeitung das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Das IKEK bildet die strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt Neukirchen und ihrer Stadtteile und ist zugleich Voraussetzung für die Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben.

Am 28.11.2023 übergab Herr Link von der Arbeitsgruppe Stadt den Endbericht des IKEK in gebundener Form an die Stadt Neukirchen, womit die Konzeptphase, die im Mai 2022 mit der Auftaktveranstaltung begann, endet. Begleitet wurde die Konzeptentwicklung von der Steuerungsgruppe und der Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises. Bürgerinnen und Bürger wurden aktiv in die Bearbeitung des Entwicklungskonzeptes zur Herausarbeitung der künftigen Maßnahmen in der Dorfentwicklung in Neukirchen und den Stadtteilen einbezogen. Zentrale Impulse für die Umsetzungsprojekte kamen aus den bürgerschaftlichen Arbeitsgruppen in den verschiedenen Handlungsfeldern, die ihre Ergebnisse im Herbst 2022 im zweiten IKEK-Forum der Öffentlichkeit vorstellten. Insgesamt wurden 19 öffentliche Projekte in den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan integriert, die nun bis 2028 realisiert werden sollen.

Das im Frühjahr 2023 vorgelegte Entwicklungskonzept mit einem Finanzmittelbedarf von 2,289 Mio. Euro (brutto) wurde mit Schreiben vom 14.09.2023 von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) abgenommen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2023 zur Anerkennung des IKEK, der hierin festgelegten Fördergebiete und des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsrahmens liegt nun auch die politische Legitimation zum Start in die Umsetzungsphase vor. 

Die ersten öffentlichen Maßnahmen für 2023 umfassen die städtebauliche Beratung und das Budget zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements. Geplante Projekte für 2024 beinhalten u. a. eine Machbarkeitsstudie für ein Multifunktionshauses am Marktplatz, die Entwicklung von Gestaltungsgrundlagen für öffentliche Treffpunkte/Plätze/Spielplätze sowie ein Konzept für den Stadtpark am Bahnradweg.

Private Baumaßnahmen können ebenfalls nach den Förderrichtlinien der Dorfentwicklung gefördert werden. Die Förderung bezieht sich z. B. auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnstandards, neu angelegte private Hof-, Garten- und Grünflächen, umfassende (energetische) Sanierungen oder die Umnutzung leerstehender Scheunen zu Wohnzwecken. Das Objekt muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen oder ein Einzelkulturdenkmal sein. Außerdem darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Für die Antragstellung ist ein Beratungsprotokoll erforderlich, das von einem noch zu beauftragenden Fachbüro erstellt wird. Nach Auswahl eines Fachbüros durch die Stadt Neukirchen können Antragstellende ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch vor Ort vereinbaren. 

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter der Tel. 06694/808-49 oder der E-Mail dorfentwicklung@neukirchen.de