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Damit stehen die Bürger*innen vor einer der wichtigsten politischen Entscheidungen seit der Gebietsreform in 1974 – sie entscheiden über den vorgeschlagenen Zusammenschluss der Orte und somit der Neugründung einer Kommune.
Diese Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt der formalen Einleitung des Vertreterbegehrens nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO bei den zeitgleichen Sitzungen der Kommunalparlamente am 14.12.2023.
Das Referendum soll zusammen mit der Europawahl – am Sonntag, den 09. Juni 2024 – erfolgen. Bis dahin verbleibt noch rd. 3/4 Jahr Zeit, um sich über das Thema zu informieren.
Um sich mit allen Faktoren vertraut zu machen, ist als erster Bestandteil einer breit angelegten Information eine Webseite erstellt worden.
Unter www.gemeinsameinfachstaerker.de finden Sie viele Fragen und Antworten rund um das Vertreterbegehren und den Zusammenschluss.