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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
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- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Ehrung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit
In Anerkennung der besonderen Verdienste der ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer der Vereine und Verbände hat die Stadtverordnetenversammlung eine „Richtlinie für die Förderung von ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuern“ beschlossen. Damit setzt die Stadt ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für all jene, die sich mit großem Einsatz, Verantwortungsbewusstsein und Herzblut für junge Menschen engagieren.
Jetzt wurden im Sitzungssaal des Rathauses Neukirchen die Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer für ihre wertvolle Tätigkeit für geehrt. Erster Stadtrat Jürgen Lepper überreichte ihnen dabei eine Dankurkunde und jeweils einen Gutschein.
Geehrt wurden die Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer folgender Vereine:
- Jugendfeuerwehr Nausis
- LTV Neukirchen 1981 e. V.
- SC Neukirchen 1864 e. V.
- SC Rot Weiß Riebelsdorf 1959 e. V.
- Schützenverein Nausis 1930 e. V.
- Schützenverein Neukirchen 1864 e. V.
- Schwälmer Trachtengruppe Seigertshausen 1958 e. V.
- Steno- und Maschinenschreibverein Neukirchen 1980 e. V.
- SV Seigertshausen 1969 e. V.
- TSV Asterode/Christerode 1921 e. V.
- TTC Neukirchen-Riebelsdorf e. V.
Die Stadt Neukirchen dankt allen ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuern ausdrücklich für ihre unverzichtbare Arbeit. Sie fördern nicht nur sportliche, kulturelle und soziale Kompetenzen, sondern vermitteln auch Werte wie Gemeinschaftssinn, Fairness und Verantwortung. Ihr Engagement bildet eine wichtige Grundlage für das Aufwachsen junger Menschen und stärkt nachhaltig das gesellschaftliche Miteinander in unserer Stadt.
Mit der Ehrung spricht die Stadt ihre Anerkennung und ihren Dank aus und hebt zugleich die Bedeutung der ehrenamtlichen Jugendarbeit für die Zukunft Neukirchens hervor.
