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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Pressemitteilung Glasfaserausbau
Neukirchen, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn
GIGAplus.KNÜLL: 200.000 Euro Bundesförderung für Planung des Glasfaserausbaus bewilligt
Die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Neukirchen, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Für das gemeinsame Projekt GIGAplus.KNÜLL wurde der Zuwendungsbescheid des Bundes im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 erteilt. Aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fließen bis zu 200.000 Euro Fördermittel in die Region.
Mit dieser Förderung wird die Planungs- und Beratungsphase des Glasfaserausbaus vollständig finanziert. Einer der nächsten Schritte wird die Veröffentlichung einer Ausschreibung für ein externes Projektbüro sein. Dieses wird die technische Begleitung übernehmen – insbesondere für die Markterkundung, die Bedarfserhebung auf Adressbasis und die Vorbereitung der Ausschreibung für ein Telekommunikationsunternehmen.
Die Förderung ist notwendig, da der privatwirtschaftliche Ausbau in weiten Teilen der beteiligten Kommunen nicht begonnen wurde oder seit längerer Zeit stagniert. Um den flächendeckenden Ausbau dennoch aktiv voranzutreiben, haben sich die Kommunen zusammengeschlossen, um eine eigenständige und fördergestützte Lösung zu entwickeln.
GIGAplus.KNÜLL verfolgt das Ziel, eine zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur für alle Haushalte und Betriebe in den beteiligten Kommunen zu schaffen – verlässlich, planbar und in kommunaler Verantwortung.
