- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Umwelt
B454 - Ortsdurchfahrt Neukirchen
Die Planung für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt der B454 in Neukirchen ist fast abgeschlossen. Derzeit werden die letzten Details ausgearbeitet, und auch die Vorbereitung für die Ausschreibung der Bauarbeiten läuft bereits auf Hochtouren.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit sowie die dazugehörige Beschilderung wurden bereits geplant und werden aktuell noch geprüft.
Voraussichtlich Anfang September wird die fertige Entwurfsplanung vorliegen. Danach - etwa Mitte September - können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen im Rathaus oder auf der Homepage der Stadt anschauen.
Parallel dazu startet die Vorbereitung für die Ausschreibung der Bauleistungen. Ziel ist es, diese im ersten Quartal 2026 abzuschließen. Wenn alle Genehmigungen und Fördermittel rechtzeitig da sind, kann der Bau im zweiten Quartal 2026 beginnen.
Die Stadt Neukirchen und alle Beteiligten setzen alles daran, das Projekt zügig und bestmöglich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.
Neukirchen, 28. Juli 2025
Marian Knauff,
Bürgermeister
Pressekontakt:
Magistrat der Stadt Neukirchen, Vorzimmer Bürgermeister Knauff, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, Telefon: 06694/808-26, E-Mail: vorzimmer@neukirchen.de