- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Umwelt
Verkehrsführung rund um Astrid-Lindgren-Schule und Steinwaldschule wird wieder in Ursprungszustand versetzt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule sowie der Steinwaldschule wurde im Jahr 2018 die Verkehrsführung im umliegenden Bereich vorübergehend angepasst. Diese Maßnahme war notwendig, um Container im Straßenbereich aufzustellen und so den Schulbetrieb während der Bauphase sicherzustellen.
Da die Bauarbeiten inzwischen abgeschlossen sind und die Container entfernt wurden, wird die Verkehrsführung nun wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt:
Die Einbahnstraßenregelung beginnt im Kreuzungsbereich „Am Leitebrunnen“ / „Hasselberg“ und endet im Bereich “Justus-Ritter-Straße“ / „Reißmannweg“.
Die Änderung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und erfolgt voraussichtlich in der 32. Kalenderwoche.
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres bittet die Stadtverwaltung alle Verkehrsteilnehmenden, die geänderte Beschilderung zu beachten und im Umfeld der Schulen besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Gerade zu Schulbeginn (ab dem 18. August 2025) sind viele Kinder wieder zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs – ihre Sicherheit hat oberste Priorität.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ordnungsamt der Stadt Neukirchen
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Tel.: 06694 808-21
E-Mail: ordnungsamt@neukirchen.de
Neukirchen, 31.07.2025
gez.
Knauff,
Bürgermeister