- Rathaus & Politik
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- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
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Brennholz-Bestellungen
Mit diesem Aufruf richten wir uns an alle BürgerInnen von Neukirchen, die Brennholz aus dem Stadtwald beziehen möchten. Wir bitten alle Interessenten k ü n f t i g alle Holzbestellungen über die Stadtverwaltung (Bauverwaltungsamt) bis zum 01.12.2025 vorzunehmen und nicht mehr über das Forstamt bzw. über den zuständigen Revierförster.
Dadurch ist gewährleistet, dass die Holzbestellungen bei der Stadtverwaltung
gesammelt und dann direkt an den zuständigen Revierförster weitergeleitet werden.
Es ist beabsichtigt, das anfallende Brennholz in Portionsgrößen von ca. 5 fm bereitzustellen. Je Haushalt kann zunächst nur eine Menge abgegeben werden. Die bereitgestellte Menge ist auf Grund der naturalen Situation limitiert. In geringem Umfang kann auch Kronenrestholz abgegeben werden, hierzu ist eine separate Interessenbekundung erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass mit der Bestellung ein gültiger Nachweis über die Motorsägenqualifikation einzureichen ist. Sollte dieser nicht vorliegen, so kann die Ware nur nach Abtransport aus dem Stadtwald von Ihnen bearbeitet werden.
Bei Laubholz wird der Verkaufspreis je nach Qualität 75,00 €/fm – 85,00 €/fm betragen, wobei Preisanpassungen in der Saison möglich sind.
Der erforderliche Bestellschein kann in der Stadtverwaltung (Bauverwaltung, Zimmer 43) abgeholt bzw. angefordert werden oder heruntergeladen werden.
Wir bitten um Beachtung.
Ihr
Marian Knauff,
Bürgermeister
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