- Rathaus & Politik
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- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
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Stellenausschreibung Landschaftsgärtner (m/w/d)
Bei der Stadt Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) ist in dem Bereich Bauhof des Eigenbetriebes „Stadtwerke Neukirchen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer derzeitigen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden als
Bauhofmitarbeiter (m/w/d)
in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbar,
zu besetzen.
Das zukünftige Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten, wie beispielsweise die Durchführung des Winterdienstes; die Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem Umfang auch Herstellung von Straßen, Feldwegen und (öffentlichen) Verkehrsflächen; die Durchführung von Baumpflegearbeiten und Bepflanzungen sowie die Pflege von Rasenflächen der städtischen Liegenschaften und der Grün- und Parkanlagen sowie der Kinderspielplätze und Friedhöfe.
Wir erwarten:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, oder vergleichbar
- Bereitschaft zur Durchführung von sämtlichen am Bauhof anfallenden Arbeiten,
- Führerschein Klassen B/BE, wünschenswert C1
- Pflanzenkundekenntnisse
- Erfahrung im Fällen von Bäumen einschl. dem entsprechenden Fachkundenachweis
- Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres Bauhofes, vielseitiges technisches sowie handwerkliches Geschick und Interesse; sichere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen, insbesondere mit Gartengeräten und Maschinen der Grünpflege
- Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (z. B. an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen, nachts) sowie zur Ableistung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten
- Erfahrungen im Führen von Baufahrzeugen (Bagger, Lader, Schlepper) sind wünschenswert
- Vorteilhaft ist die Bereitschaft für die aktive Mitarbeit in einer der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neukirchen
Wir bieten Ihnen:
- Ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Die Mitarbeit in einem engagierten und motivierten Team eines modern aufgestellten kommunalen Bauhofes
- Eine unbefristete Beschäftigung
- Einstellung nach persönlicher Qualifikation und Berufserfahrung nach den Regelungen des geltenden Tarifvertrages bis Entgeltgruppe TVöD EG 6. Weiterhin werden entsprechende Zulagen für Bereitschaftsdienste gezahlt.
- Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
- Weiterbildungsmöglichkeiten zur Qualifizierung und Spezialisierung
- Möglichkeit von Fahrrad-Leasing
Die Stadt Neukirchen möchte die Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklichen und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 20.10.2025 zu richten an den
Magistrat der Stadt Neukirchen
Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen
oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de
Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Weiterhin können die Bewerbungsunterlagen nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden.