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- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
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Stellenausschreibung
Ausbildung zum Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d)
Der Magistrat der Stadt Neukirchen beabsichtigt ab dem zum 01. August 2026
eine Ausbildungsstelle für den Ausbildungsberuf Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (ehem. Fachkraft für Abwassertechnik) (m/w/d)
zu besetzten.
Wir erwarten:
- mindestens einen qualifizierten mittleren Bildungsabschluss
- Interesse an naturwissenschaftlichen Zusammenhängen
- Zuverlässigkeit, Sorgfältigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln
- Interesse an Umweltschutz, Mechanik und Elektrotechnik
- technisches Verständnis sowie handwerkliches Geschick
- Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- abwechslungsreiche und interessante Aufgabengebiete
- einen sicheren, zukunftsfähigen Ausbildungsplatz
- Vorteile aus dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes: attraktive Ausbildungsvergütung, Weihnachtsgeld, Lernmittelzuschuss, Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung, 39-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub, VWL u.v.m.
- Arbeitskleidung
Bewerberinnen und Bewerber mit reichen ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) an die
Stadt Neukirchen • Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen
oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de
Bewerbungsschluss: 31.03.2026
Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden. Schwerbehinderte bei gleicher Eignung werden nach Maßgabe des § 81 SGB IX besonders berücksichtigt.
Digitale Bewerbungen bitten wir ausschließlich in einer PDF-Format zu senden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
