Stellenausschreibung

Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in & Jahrespraktikum im Rahmen der Ausbildung zur Sozialassistenz (m/w/d)

Die Stadt Neukirchen bietet ab dem 01. August 2026 eine Stelle für die

Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in (m/w/d)

sowie Jahrespraktikum im Rahmen der Ausbildung zur Sozialassistenz (m/w/d)

im Kindergarten Klingelbach an.

Im Kindergarten Klingelbach werden in zwei Gruppen bis zu 50 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut, gefördert und in ihren Entwicklungsprozessen individuell begleitet. Das Ziel ist es, einen liebevollen, sicheren und inspirierenden Lern- und Lebensraum zu schaffen. Die Öffnungszeiten sind täglich von 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr.

Deine Aufgaben (Erzieher/in Ausbildung)

  • Unterstützung bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern
  • Mitgestaltung des pädagogischen Alltags
  • Planung und Durchführung von kreativen, musischen und bewegungsorientierten Angeboten
  • Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen
  • Zusammenarbeit mit Eltern und im Team
  • Teilnahme an Teambesprechungen und Fortbildungen

Deine Aufgaben (Jahrespraktikum Sozialassistenz)

  • Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals im Gruppenalltag
  • Begleitung der Kinder bei Spiel-, Lern- und Alltagssituationen
  • Mitwirkung bei Projekten und Angeboten
  • Einblicke in organisatorische und pflegerische Aufgaben

Dein Profil

  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Geduld
  • Teamfähigkeit
  • Kreativität und Eigeninitiative
  • Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik

Wir freuen uns auf deine aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf und relevante Zeugnisse) per E-Mail oder Post.

Kontakt:

Stadt Neukirchen

Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen

E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de

Bewerbungsschluss: 26.03.2026

Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden. Schwerbehinderte bei gleicher Eignung werden nach Maßgabe des § 81 SGB IX besonders berücksichtigt.

Digitale Bewerbungen bitten wir ausschließlich in einer PDF-Format zu senden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.