- Rathaus & Politik
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- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
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Stärkung alter Ortskerne
Ortskerne sind die Visitenkarte und der Lebensmittelpunkt unserer Dörfer und Städte. Für das Jahr 2025 stehen noch Fördermittel bereit, mit denen Städte und Gemeinden, Privatpersonen, Vereine, Verbände und Unternehmen, die nicht über das Dorfentwicklungsprogramm gefördert werden, konkrete Projekte realisieren können.
„Durch dieses Förderprogramm wird die regionale Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig unser Schwalm-Eder-Kreis als attraktiver Wohn- und Arbeitsort gestärkt“, betont Landrat Winfried Becker.
Gefördert werden bauliche Investitionen an Gebäuden und Grundstücken in den Orts- und Stadtkernen. Dazu zählen auch Neubauten mit denen Baulücken in den Orts- oder Stadtkernen geschlossen werden. Außerdem können auch Investitionen in die Grundversorgung und Daseinsvorsorge bezuschusst werden.
Förderfähig sind Investitionen mit einer Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 15.000 Euro.
Weitere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises unter Tel. 05681/775-8012 oder auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de – Startseite – Wirtschaftsförderung – Förderprogramm zur Stärkung alter Ortskerne.
