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- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
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Selbstbehauptungskurs: Mehr Selbstvertrauen und Sicherheit für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche ab der 1. Klasse aus den Gemeinden Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn haben am 13. und 15. Oktober 2025 die Möglichkeit, an einem speziell entwickelten Selbstbehauptungskurs teilzunehmen.
Ein Kurs, der Kindern Mut macht: Spielerisch lernen sie, ihre Stärken zu erkennen, Konflikte zu lösen und in schwierigen Situationen sicher zu handeln.
Der Kurs wird von Nadine Wenk (Safeline) geleitet, einer erfahrenen Fachkraft im Be-reich Kinderschutz und Selbstbehauptung. Im Mittelpunkt steht, das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken und sie für potenzielle Gefahrensituationen zu sensibilisieren. Die Teilnehmenden beschäftigen sich dabei intensiv mit ihrem Körper und ihren Gefühlen, lernen, wie man streitet und sich wieder versöhnt, erfahren den Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen und üben den richtigen Umgang mit Fremden. Ergänzt wird dies durch Stimmtraining und das Kennenlernen wichtiger Schutzregeln.
Das Angebot wird vom JuLa-Projekt (Jugend auf dem Land) der Jugendförderung des Schwalm-Eder-Kreises organisiert. Ziel ist es, jungen Menschen wichtige Fähigkeiten im Umgang mit Konflikten, Fremden und den eigenen Gefühlen zu vermitteln.
Die Teilnahme kostet 8,00 Euro pro Person. Der Kurs am 13. Oktober 2025 richtet sich an Kinder der 1. und 2. Klasse, während am 15. Oktober 2025 Kinder der 3. bis 5. Klasse teilnehmen können.
Da die Plätze begrenzt sind, werden interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte gebeten, ihre Kinder frühzeitig anzumelden.
Information und Anmeldung:
Jugendförderung Schwalm-Eder-Kreis / JuLa-Projekt
Ansprechperson:
Issam Al-Tachem
0162-2385503