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- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
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Neue Öffnungszeiten in den Tourist-Informationen des Rotkäppchenlandes
Auch in den kommenden Monaten sind die Tourist-Informationen im Rotkäppchenland für Gäste und Einheimische da. Ab Oktober gelten neue, saisonale Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr
- Samstag von 11:00 bis 14:00 Uhr
Am 01. und 02. Oktober bleiben die Tourist-Informationen aufgrund einer Inventur geschlossen. Am 4. Oktober finden Sie uns neben den geöffneten Tourist-Infos in Neukirchen und Homberg (Efze) auch von 11:00 bis 17:00 Uhr mit einem Stand am Bauernmarkt in Schwalmstadt-Ziegenhain. Am 5. Oktober findet der Herbstmarkt in Homberg (Efze) statt, dort sind wir für Sie von 11:00 bis 14:00 Uhr in der Tourist-Information da.
Ob Ausflugstipps, Kartenmaterial oder Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen, das Team der Tourist-Informationen freut sich darauf, Besucherinnen und Besuchern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Lust auf die Entdeckung des Rotkäppchenlandes zu machen.
Außerhalb der Öffnungszeiten finden Interessierte viele Informationen auch an den Infostellen, die an verschiedenen Standorten im Rotkäppchenland zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bietet die Website www.rotkaeppchenland.de sowie das Reiseportal www.nordhessenerleben.de eine große Auswahl an Tipps und Wissenswertem rund um die Region.
INFO & KONTAKT
Tourismusservice Rotkäppchenland e.V.
Paradeplatz 7
34613 Schwalmstadt
Tel.: 0800 234235236
www.rotkaeppchenland.de