- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Umwelt
Zweckverbank Knüllgebiet
Regionalbudget unterstützt erfolgreich Vereine und Kommunen – Aufruf zur Antragstellung bis Ende Februar
Förderaufruf 2026 für Vereine, Initiativen und Kommunen aus dem Knüll
Der Verein für Regionalentwicklung im Knüllgebiet e.V. hat auch im Jahr 2026 wieder die Möglichkeit, kleinere Vorhaben im Rahmen des „Regionalbudgets“ zu unterstützen. Die Fördermittel können von Kommunen, Vereinen sowie Privatpersonen, Organisationen und Initiativen im Knüll in Anspruch genommen werden. Gefördert werden können Projekte, die insbesondere folgende Zielsetzung haben:
- Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
- Förderung des Naturerlebens, Inwertsetzung des Naturraums
- Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der Vereinsarbeit
Zur LEADER-Region Knüll gehören die Kommunen Breitenbach am Herzberg, Frielendorf, Homberg/Efze, Kirchheim, Knüllwald, Neuenstein, Neukirchen, Niederaula, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn.
Gefördert werden können Projekte mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 3.000 Euro bis maximal 20.000 Euro. Die Förderquote beträgt 80 % der förderfähigen Bruttokosten. 10 % davon hat die Region als Eigenanteil zu erbringen. Der Eigenanteil wird in der Region Knüll von den Kommunen per Umlage bereitgestellt. Zur Förderung ausgeschlossen sind in 2026 Rasenmähgeräte, elektronische Schießanlagen und bauliche Investitionen kirchlicher Trägerschaften.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium (Förderausschuss) auf Grundlage der Projektauswahlkriterien und dem in der Region definierten Prozess.
Die Umsetzung eines Projekts darf erst nach der Bewilligung erfolgen und muss bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Detailinformationen zu Fördervoraussetzungen und Prozedere sowie Antragsunterlagen finden sich im Internet unter region-knuell.de. Bewerbungsschluss ist der 28.02.2026.
Für alle Interessierten findet am Mittwoch, den 04.02.2026 von 18-19 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung statt. Dort gibt es Wissenswertes zu den Förderbedingungen, zum Antragsverfahren und es können Fragen gestellt werden. Anmeldungen über info@knuell.de.
