Fundbüro

Sie haben etwas verloren?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie mit unserer Fundsuche - Fundbürodeutschland prüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Fundsachen, die bei der Polizei eintreffen, werden automatisch an das Fundbüro weitergeleitet. Bei Fundsachen (Reisepässe, Personalausweis, Führerschein o. ä.) aus denen der Verlierer ersichtlich ist, erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Fundbüro.

Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand entdeckt haben, melden Sie sich bitte beim Fundbüro der Stadt Neukirchen unter der Rufnummer 06694 808 -20, -21 oder -22.

Sollten Sie Ihren verlorenen Gegenstand nicht entdeckt haben, können Sie eine Verlustmeldung unter Online-Verlustanzeige - Fundbürodeutschland an uns übermitteln.

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen schnellstmöglich im Fundbüro abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Sollte es sich um ein Fundtier handeln, wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Neukirchen unter der Rufnummer 06694 808-20.

Rechtsgrundlagen

  • § 967 BGB

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