Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen: Auslegung der Antragsunterlagen der Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV bei den betroffenen Gemeinden

Die Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG, 35254 Stadtallendorf, Albert-Schweitzer-
Straße 15 hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Eisengießerei durch den Umbau
der bestehenden Kernmacherei 14. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Der Standort der Anlage befindet sich

in Stadtallendorf

Gemarkung: Stadtallendorf,

Flur: 44,

Flurstück: 260/1, 260/3, 441

Durch das Vorhaben sollen drei neue Kernschießmaschinen mit einer Kapazität von je 12 t/h
sowie zugehöriger Sandanlagen und einem Kerntrockenofen nebst notwendigen Peripherien
realisiert werden. Die Kernschießmaschinen arbeiten mit einem aminbasierten
Bindersystem.

Die genehmigte Verarbeitungskapazität an Flüssigeisen am Standort bleibt durch das
Vorhaben unberührt.

Die Antragsunterlagen sowie der Bekanntmachungstext werden in der Zeit vom 23.09.2025
(erster Tag) bis 22.10.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums
Gießen elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort wie folgt abgerufen
werden: Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter
„Menü“ → unter der Rubrik „Ansprechen“ „Öffentliche Bekanntmachungen“ anwählen.