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- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
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Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen: Auslegung der Antragsunterlagen der Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV bei den betroffenen Gemeinden
Die Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG, 35254 Stadtallendorf, Albert-Schweitzer-
Straße 15 hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Eisengießerei durch den Umbau
der bestehenden Kernmacherei 14. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Der Standort der Anlage befindet sich
in Stadtallendorf
Gemarkung: Stadtallendorf,
Flur: 44,
Flurstück: 260/1, 260/3, 441
Durch das Vorhaben sollen drei neue Kernschießmaschinen mit einer Kapazität von je 12 t/h
sowie zugehöriger Sandanlagen und einem Kerntrockenofen nebst notwendigen Peripherien
realisiert werden. Die Kernschießmaschinen arbeiten mit einem aminbasierten
Bindersystem.
Die genehmigte Verarbeitungskapazität an Flüssigeisen am Standort bleibt durch das
Vorhaben unberührt.
Die Antragsunterlagen sowie der Bekanntmachungstext werden in der Zeit vom 23.09.2025
(erster Tag) bis 22.10.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums
Gießen elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort wie folgt abgerufen
werden: Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter
„Menü“ → unter der Rubrik „Ansprechen“ „Öffentliche Bekanntmachungen“ anwählen.