Bekanntmachung Bauleitplanung: - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 5 „Auf den Kirchwiesen“, Stadtteil Hauptschwenda

Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen hat am 07.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Auf den Kirchwiesen“ sowie den Beschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Auf den Kirchwiesen“ sind identisch.

Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Hauptschwenda (Neukirchen) und umfasst die in der Flur 7 liegenden Flurstücke 3, 2 tlw. und 31. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den Urbach, im Osten durch einen Wirtschaftsweg, im Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch Flächen der Landwirtschaft und der Landesstraße 3161.

Ziel und Zweck der Planung

Ein in der Gemeinde Neukirchen ansässiger Garten- und Landschaftsbaubetrieb hat die ehemalige landwirtschaftliche genutzte Hofanlage am südlichen Ortrand von Hauptschwenda erworben. Die vorhandenen Betriebsgebäude und Betriebsflächen dienen inzwischen dem Unternehmen als Betriebsstandort. Dem Standort ist eine südlich liegende Fläche (Gemarkung Hauptschwenda, Flur 7, Flurstück 31) zugeordnet, die teilweise als Lagerfläche für Baustoffe und als Abstellfläche für Kippmulden genutzt wird.

Die Planbereichsfläche wird derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zugeordnet. Die Nachnutzung durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb ist nicht zulässig, da es sich dabei nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB handelt.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Hofanlage zu einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes

vom 21.03.2024 bis einschl. 26.04.2024

auf der Internetseite der Stadt Neukirchen https://www.neukirchen.de/wirtschaft-umwelt/bauen/bauleitplanung eingestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Neukirchen, Raum 03 (Untergeschoss), Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Neukirchen (Stadtverwaltung), 34626 Neukirchen, Am Rathaus 10 (Raum 03), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen stadtverwaltung@neukirchen.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Neukirchen, den 20.03.2024
Der Magistrat der Stadt Neukirchen

gez. Marian Knauff
Bürgermeister