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Anzeige von Änderungen bei Niederschlagswasserflächen
In Bezug auf Änderungen von Niederschlagswasserflächen weisen die Stadtwerke Neukirchen alle Grundstückseigentümer/-innen auf ihre Mitwirkungspflicht hin.
Diese ist in § 25 Abs. 3 der Entwässerungssatzung geregelt:
> Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, der Stadt jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekanntzugeben. Gleiches gilt für die Änderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser. <
Entsiegelungen werden erfahrungsgemäß zeitnah gemeldet. Bei Versiegelungen hingegen, verhält es sich anders. Wir bitten daher die Grundstückseigentümer/-innen darauf zu achten, relevante Flächenänderungen bei den Stadtwerken Neukirchen anzuzeigen.