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Bekanntmachung des Notjagdvorstandes für die Jagdgenossenschaft Neukirchen-Riebelsdorf/Rückershausen
Auslegung des Jagdkatasters der Jagdgenossenschaft Neukirchen-Riebelsdorf/Rückershausen
Hiermit wird davon Kenntnis gegeben, dass der Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) in seiner Eigenschaft als derzeit tätiger Notjagdvorstand der Jagdgenossenschaft Neukirchen-Riebelsdorf/Rückershausen das Jagdkataster für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Neukirchen-Riebelsdorf/Rückershausen durch das Amt für Bodenmanagement, Homberg (Efze), hat neu erstellen lassen.
Das neu erstellte Jagdkataster für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Neukirchen-Riebelsdorf/Rückershausen liegt in der Zeit vom
16. Januar bis 30. Januar 2025
beim
Magistrat der Stadt Neukirchen
Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, Zimmer 22
zu folgenden Zeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen oder beauftragte Berechtigte, die mit schriftlicher Vollmacht ausgestattet sein müssen, (vertretungsberechtigt sind Jagdgenossen, Ehegatten, Verwandte in gerader Linie – Eltern, Kinder) aus.
Änderungsanträge zum aktuellen Jagdkataster können in dieser Zeit unter Vorlage entsprechender amtlicher Urkunden (Grundbuchauszug, Auflassungsvormerkung, Urkunden des Standesamtes etc.) schriftlich oder zu Protokoll geltend gemacht werden. Beurkundete Kaufverträge allein stellen keine amtliche Urkunde in diesem Sinne dar.
Nach dem Ablauf der Auslegungszeit erlangt das Jagdkataster amtliche Gültigkeit.
Neukirchen, den 08.01.2025 Magistrat der
Stadt Neukirchen
als Notjagdvorstand
gez.
-Jürgen Lepper, Erster Stadtrat-