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- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
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Informationsabend - Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung
Die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises lädt mit Unterstützung der Stadt Neukirchen interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Förderschwerpunkt Neukirchen zum Informationsabend ein.
- Sie planen eine Umnutzung, Sanierung, Erweiterung oder einen Neubau eines regionaltypischen Gebäudes im Ortskern
- Das Gebäude liegt im Fördergebiet* oder es handelt sich dabei um ein Kulturdenkmal im Stadt-/Gemeindegebiet
- Sie haben Interesse, sich umfassende und energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude fördern zu lassen
Dann kommen Sie gerne am 17. Juni 2024 um 19:00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses, Am Rathaus 10 und informieren Sie sich über Ihre Fördermöglichkeiten. Sie erfahren Wissenswertes über die regionaltypische Baukultur und wie Sie eine Förderung in der Dorfentwicklung beantragen können. Anhand von Best Practice Beispielen wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Fördermöglichkeiten bestehen.
Auf Ihre unverbindliche Teilnahme freut sich die Bewilligungsstelle der Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises.
*Der Weg zum Fördergebiet: