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Sportlerehrung des Kreises
Wie Landrat Winfried Becker gegenüber der Presse mitteilt, können die Sportvereine und Sportkreise bis zum 14. März 2025 Anträge für eine Auszeichnung mit der Sportehrenurkunde des Kreises einreichen.
Aktive Sportlerinnen und Sportler (Einzelpersonen und Mannschaften) erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen, wenn sie im Jahr 2024 in einer olympischen Disziplin den Hessenmeistertitel errungen haben oder die Meisterschaft in einem länderübergreifenden Wettbewerb (z. B. südwestdeutsche Meisterschaften) gewannen, oder einen der Plätze 1 bis 3 bei deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften belegten.
Wer bereits für eine dieser Leistungen durch den Kreis geehrt wurde, kann nur dann erneut ausgezeichnet werden, wenn im Jahr 2024 ein höherer Rang erreicht wurde.
Ehrenamtlich in den Sportvereinen Tätige erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen des Kreises, wenn sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 25 Jahren als Vorstandsmitglied in einem Sportverein, einem der Sportverbände oder dem Landessportbund oder als Übungsleiter tätig sind.
Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung Homberg unter der Tel.-Nr.05681/775–4060 oder unter der E-Mail-Adresse sport@schwalm-eder-kreis.de angefordert werden. Den Anträgen ist ein Beleg für die Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen (Urkunde o. ä.) beizufügen.
Im Übrigen steht der Sportbeauftragte des Kreises, Jörg-Thomas Görl, für weitere Auskünfte und Beratung unter derselben Rufnummer zur Verfügung.